Wer auf dem Weg ins Büro einen Autounfall erleidet oder sich den Fuß, den Arm oder das Bein bei beruflichen Tätigkeiten bricht, gilt das als Arbeitsunfall.
Wie bekanntlich fällt im Home-Office der Weg zur Arbeit weg. Was zählt also im Home-Office als Arbeitsunfall und welche Tätigkeiten sind dabei gesetzlich unfallversichert und welche nicht?
1. Was ist ein Arbeitsunfall?
Im Sozialgesetzbuch laut § 8 (1) SGB liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Versicherter während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Dazu gehören:
- Alle Dienstfahrten, die mit der Arbeit verbunden sind
- Der Metzger verletzt sich während der Arbeit schwer an einem Messer
- Ein Bauarbeiter stürzt vom Gerüst und bricht sich dabei das Bein
2. Was ist ein Wegeunfall?
Als Wegeunfall zählen Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück passieren. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet, wenn die Arbeitsstätte erreicht wurde.
Umwege wie diese sind auch mitversichert:
- Die Unterbringung von Kindern während der Arbeit (das gilt auch für Eltern, welche sich im Home-Office befinden)
- Fahrgemeinschaften
- Der Fahrweg zur Arbeit und wieder zurück
- Unfall auf dem Weg zur Kantine
3. Arbeitsunfälle im Home-Office
Im Home-Office ist es nicht entscheidend, an welchem Ort der Unfall passierte, sondern eher, in welchem direkten Zusammenhang die Tätigkeit mit der beruflichen Aufgabe stand und inwiefern diese Tätigkeit dazu diente, das betriebliche Interesse zu erfüllen.
Gesetzlich unfallversichert wären somit:
- Der Weg zum Drucker, um betriebliche Dokumente herauszunehmen oder zu drucken
- Paketannahme, indem sich berufliche Sachen befinden
- Ein Sturz auf dem Weg zum häuslichen Arbeitsplatz
Sobald Arbeitnehmende aber einer Beschäftigung nachgehen, welche zur eigenen Versorgung dienen, also einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Dazu zählen:
- Der Weg in die Küche
- Der Weg ins Bad
- Das Entgegennehmen eines Paketes für private Zwecke
4. Was zählt als Wegeunfall im Home-Office?
Im Home-Office sind Wege als Betriebswege versichert, wenn die Handlungstendenz betrieblich ausgerichtet ist. Somit sind auch Wege, die unmittelbar im Unternehmensinteresse stehen, gesetzlich unfallversichert – auch im Home-Office.