
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 das Urteil getroffen, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen. Nun schürt die Sorge, dass es für viele Angestellte zurück ins Zeitalter der Stechuhren geht. Dabei bietet die heutige Zeit moderne Zeiterfassungssysteme, die Flexibilität und Transparenz gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gesetzgeber...